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FFP 2 Maskenpflicht
Die FFP 2 Maskenpflicht in Ordinationen endet mit 30.04.2023. Wir bitten Sie trotzdem im Falle von COVID-ähnlichen Symptomen (Fieber, Husten, Geschmacks- und/oder Geruchsstörung…) die FFP 2 Maske weiter zu verwenden.
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Die FFP2 Maskenpflicht in Ordinationen wurde ab 01.05.2023 aufgehoben. Patienten mit COVID-ähnlichen Symptomen (Fieber, Husten, Geschmacks- und Geruchsstörungen…) bitten wir trotzdem eine FFP2 Maske zu tragen! Wir bitten sie höflich dies nach Aufforderung unseren Personals durchzuführen!
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Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen
Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von: Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.