Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
- Kranken- und Kuranstalten,
- Alten- und Pflegeheimen und
- Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.